UNFALLRATGEBER

Verhalten im Schadenfall

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Ihr Unfallratgeber

Verhalten im Schadensfall

  • Unfallstelle sichern: Warnblinklicht an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen
  • Polizei rufen!
  • Bei Personenschaden: Erste Hilfe leisten!
  • Dokumentieren Sie wenn möglich das Geschehen (schießen Sie wenn möglich Fotos vom Unfallort)
  • Nach dem Eintreffen der Polizei:
    a. Bei Unklarheiten keine Angaben zum Unfallhergang machen! Auch keine anteilige Schuld zugeben
    b. Bestehen Sie auf Ausstellung einer polizeilichen Unfallmitteilung

 

Wenn Sie der Geschädigte sind

 

Ihre Rechte als Geschädigter

  • KFZ-Sachverständiger Ihrer Wahl zur Feststellung der Schadenhöhe
  • Rechtsanwalt Ihrer Wahl (gerne sprechen wir Ihnen eine unverbindliche Empfehlung aus)
  • Reparaturwerkstatt Ihrer Wahl
  • Freie Entscheidung, ob Sie den Schaden reparieren lassen oder den Betrag auszahlen lassen
  • Kosten für Mietwagen bzw. Nutzungsausfall
  • Eine etwaige Wertminderung
  • Erstattung von Abschleppkosten etc.

Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten!

Zum Download:  Unfallratgeber    Unfallbericht

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