Verhalten im Schadensfall
- Unfallstelle sichern: Warnblinklicht an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen
- Polizei rufen!
- Bei Personenschaden: Erste Hilfe leisten!
- Dokumentieren Sie wenn möglich das Geschehen (schießen Sie wenn möglich Fotos vom Unfallort)
- Nach dem Eintreffen der Polizei:
a. Bei Unklarheiten keine Angaben zum Unfallhergang machen! Auch keine anteilige Schuld zugeben
b. Bestehen Sie auf Ausstellung einer polizeilichen Unfallmitteilung
Wenn Sie der Geschädigte sind
- Konsultieren Sie bei Beschwerden einen Arzt, welcher die Verletzungen dokumentiert
- Kein Kontakt zur gegnerischen Versicherung:
Auch bei vermeintlicher Unterstützung sollten Sie nicht auf den Kontakt der gegnerischen Versicherung eingehen, diese handelt in ihrem eigenen, nicht aber in Ihrem Interesse - Kontaktieren Sie uns zur Erstellung eines Gutachtens und für alle weiteren Schritte auf dem Weg zur Schadensregulierung
Ihre Rechte als Geschädigter
- KFZ-Sachverständiger Ihrer Wahl zur Feststellung der Schadenhöhe
- Rechtsanwalt Ihrer Wahl (gerne sprechen wir Ihnen eine unverbindliche Empfehlung aus)
- Reparaturwerkstatt Ihrer Wahl
- Freie Entscheidung, ob Sie den Schaden reparieren lassen oder den Betrag auszahlen lassen
- Kosten für Mietwagen bzw. Nutzungsausfall
- Eine etwaige Wertminderung
- Erstattung von Abschleppkosten etc.
Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten!