Sie hatten einen unverschuldeten Unfall mit dem Motorrad und wissen nicht, wie es jetzt weitergeht?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir werden Sie kostenfrei über die weitere Vorgehensweise informieren und Ihnen bei der Schadensregulierung zur Seite stehen.
Auch wenn die Versicherung Ihnen anbietet, die gesamte Schadensabwicklung für Sie zu übernehmen, sollten Sie bedenken: Sie haben das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Der regulierende Versicherer handelt in erster Linie nach eigenem, nicht aber nach Ihrem Interesse!
Ihnen entstehen durch die Beauftragung des Sachverständigen keine Kosten. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden von dem regulierenden Versicherer übernommen.
Nach der Terminvereinbarung wird ein Sachverständiger für die Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs zeitnah zu Ihnen bzw. zu dem Ort, an welchem sich das Fahrzeug befindet, kommen. Die Höhe der Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges (unter Berücksichtigung getätigter Umbauten, Sonderausstattungen und regionaler Marktsituation) und ggf. weitere zur korrekten Schadenregulierung erforderlichen Werte werden innerhalb der nächsten 24 Stunden ermittelt und ein detailliertes Schadengutachten ausgestellt. Dieses versenden wir sowohl an Sie als auch an die gegnerische Versicherung bzw. den beauftragten Anwalt.
Ob Sie das beschädigte Fahrzeug nun reparieren lassen oder ob Sie sich den ermittelten Betrag auszahlen lassen, ist alleine Ihre persönliche Entscheidung.