Ja, das Einschalten eines Rechtsanwalts ist bei einem Haftpflichtschaden in jedem Fall zu empfehlen. Sollten Sie noch keinen Anwalt haben, können wir Ihnen gerne einen Kontakt vermitteln. Die Vollmachten für die von uns empfohlenen Anwälte bringen wir selbstverständlich zum Besichtigungstermin Ihres Fahrzeuges mit, sodass wir das Gutachten inklusive aller erforderlichen Dokumente sofort an Ihren Anwalt weiterleiten können, um eine schnellstmögliche Regulierung zu gewährleisten.
Eine Rechtsschutzversicherung ist Ihrerseits nicht von Nöten, die Kosten für Ihren Rechtsanwalt muss die gegnerische Versicherung tragen, da es sich bei diesen Kosten um einen Teil des Gesamtschadens handelt.
Die Kosten für einen Rechtsanwalt müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, da sie Teil des Gesamtschadens sind. Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht erforderlich.
Warum wir Ihnen empfehlen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen:
Die gegnerische Versicherung wird Ihnen mitteilen, dass Sie den Schaden ohne weitere Probleme regulieren wird. Sie werden einen Leihwagen angeboten bekommen und die Reparatur in einer Vertragswerkstatt des Versicherers wird für Sie organisiert werden. Dieser „freundliche Service“ dient nur dem Ziel, den Schaden möglichst gering zu halten, dies geschieht auf Ihre Kosten!
Viele Geschädigte denken, dass Sie die Kosten eines Rechtsanwalts für die Versicherung „einsparen“ können. Dies ist jedoch ein grober Fehler. Die Versicherungen beschäftigen eine Vielzahl an Juristen; wollen Sie diesen wirklich ohne entsprechenden Rechtsbeistand gegenüberstehen? Mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts sorgen Sie lediglich dafür, bei der Durchsetzung Ihrer Forderung nicht benachteiligt zu sein.
Da die Versicherungen versuchen, die berechtigten (!) Forderungen des Geschädigten zu kürzen, ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts dringend anzuraten.
Ohne juristischen Beistand sind die Ergebnisse der Schadenregulierung häufig unbefriedigend.